Leitbild

Unsere Zielsetzung

Wir sind eine lernende Gemeinschaft: füreinander, miteinander, voneinander und wollen den bestmöglichen Erfolg auf höchstmöglichem Niveau. Denn das Beste für unsere Schülerinnen und Schüler ist das auch das Beste für die HTL Vöcklabruck!

Unser Leitbild1

  • Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern eine fundierte technisch-gewerbliche Berufsausbildung sowie eine umfassende Allgemein- und Persönlichkeitsbildung.
  • Wir sehen uns als Kompetenzzentrum für die Vermittlung von technischen und wirtschaftlichen Qualifikationen.
  • Wir sichern den Praxisbezug der Ausbildung durch die Verbindung von theoretischer und fachpraktischer Ausbildung sowie durch Kooperationen mit der Wirtschaft.
  • Wir verpflichten uns in der Bildungsarbeit zu höchster Qualität und ständiger Weiterentwicklung.
  • Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern Förderung und Unterstützung in einer motivierenden Lern- und Arbeitsumgebung.
  • Wir betrachten die Fähigkeiten, die Erfahrung und das Engagement aller am Schulgeschehen Beteiligten als wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des Bildungsauftrages./li>
  • Wir sind eine Schule mit starkem Umweltbezug.
  • Wir garantieren einen starken internationalen Bezug und fördern Mobilität, Weltoffenheit und interkulturelles Verständnis.

Die HTL Vöcklabruck als Kompetenzzentrum für die Vermittlung von technischen, praktischen und wirtschaftlichen Qualifikationen fördert darüber hinaus die Ausbildung „Entrepreneurship for Engineers“ sowie das selbstständige unternehmerische Denken und die Anwendung von Methoden in den Bereichen Innovation, Kreativität und Projektmanagement.


1 abgeleitet vom Leitbild der Technischen Schulen Österreichs

Organisation

Dipl.-Ing. Gernot Weissensteiner

Direktor

Dipl.-Ing. Richard Lechner

Abteilungsvorstand MB, ME, AS

Dipl.-Ing. Dr. Leopold Stammler

Abteilungsvorstand GT, FS

Dipl.-Ing. Hermann Bauernfeind

Abteilungsvorstand WM, IEM, WI

Dipl.-Ing. Hans-Peter Kastinger

Werkstättenleiter

Dipl.-Päd. Johann Treml

Werkstättenleiter

Sekretariat

Sabine Riedl

Rechnungsleiterin

Elke Brandmair

Sekretärin

Lisa Lachberger

Mitarbeiterin Sekretariat

Nicole Ratschko

Mitarbeiterin Sekretariat

Nicole Staufer

Mitarbeiterin Sekretariat

Hausverwaltung

Idham Aliefendic

Schulwart

Marion Feindert

Schulwart

Schulgemeinschaftsausschuss

Eine gut funktionierende Schulgemeinschaft ist uns sehr wichtig.

Der Schulgemeinschaftsausschuss setzt sich aus jeweils 3 Schüler-/Schülerinnenvertreter, 3 Elternvertreter und 3 Lehrer-/Lehrerinnenvertreter zusammen. Er ist in wichtige Entscheidungen eingebunden, bietet die Möglichkeit auftretende Probleme in gemeinsamen Gesprächen zu lösen und ist somit ein unverzichtbares Instrument für eine demokratische Schule.

Schulleiter

  • DI Gernot Weissensteiner

Lehrervertreter:innen

  • Mag. Evelyn Lehner
  • Mag. Andrea Schnötzinger
  • Peter Hofstadler BEd

Elternvertreter:innen

  • Ing. Andreas Thalhammer
  • Wimmer Johannes
  • Karin Mayr

Schülervertreter:innen

  • Paul Kühholzer, 4AHWIM
  • Paul Kroißböck, 4AHWIM
  • Simon Nagel, 4AHGTI

Elternverein

Der Elternverein bildet eine wichtige Säule in der Schulgemeinschaft der HTL.
Drei Elternvertreter/innen wirken im Schulgemeinschaftsausschuss mit und sind damit in wichtige Entscheidungen eingebunden.
Der Elternvereinsbeitrag wird zur Finanzierung verschiedenster Projekte und zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern eingesetzt.
Zum Beispiel:
Unterstützung für Schulveranstaltungen (Schikurse, Sportwochen, Abschlusslehrfahrten usw.)
Finanzierung von Planspielen als Ergänzung zum Unterricht (ÖKONOMIA, COST)
Bewerbungstraining für die Abschlussklassen
Schüler-Unfallversicherung
Zeitschriftenabo für die Schulbibliothek
Workshop Sprechtechnik
Unterstützung Kennenlerntage
Unterstützung Standbetreuung Bildungsmesse Wels
usw.

Vertreter

Obmann: Ing. Andreas Thalhammer
Obmann-Stv.: DI Karl Fischereder
Schriftführerin: Karin Mayr
Schriftfüherin-Stv.in: Daniela Schöringhumer
Kassierin: Michaela Achleitner
Kassier-Stv.in: Elke Brandmair
Rechnungsprüferin: Mag. Romana Eppensteiner
E-Mail: Elternverein@htlvb.at

SchUG§ 63
  1. Die Schulleiter haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern, die satzungsgemäß allen Erziehungsberechtigten von Schülern der betreffenden Schule zugänglich sind.
  2. Die Organe des Elternvereines können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen; der Schulleiter hat das Vorbringen des Elternvereines zu prüfen und mit den Organen des Elternvereines zu besprechen.
  3. Dem Elternverein ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Antrag der Schulkonferenz (Abteilungskonferenz) auf Festlegung eines Unterrichtsmittels (§ 14 Abs. 6) zu geben; die Stellungnahme ist mit dem Antrag der Schulbehörde erster Instanz vorzulegen.
Info

Die Bildung von Elternvereinen richtet sich nach dem Vereinsgesetz. Eine schulbehördliche Zulassung ist nicht vorgesehen. Elternvereine im Sinne des § 63 Abs. 1 SchUG müssen allen Erziehungsberechtigten zugänglich sein, die Mitgliedschaft ist jedoch freiwillig und meist mit der Zahlung eines Mitgliedbeitrages, der den Schülern und Schülerinnen zugute kommen muss, verbunden. Der Elternverein ist eine von den Gremien der Schulgemeinschaft unabhängige Plattform, wo Eltern über schulische Fragen und Probleme diskutieren und die Ergebnisse dieser Diskussion an die zuständigen Stellen weitergeben können. Dem Elternverein kommt allerdings eine wichtige Funktion bei der Bestellung der Elternvertreter und –vertreterinnen zu. Beispielsweise ist der Elternverein zur Erstattung von Vorschlägen für die Wahl von Klassenelternvertretern und –vertreterinnen im Klassenforum berechtigt und hat auch das Recht, Vorsitzende für die Wahl der Elternvertreter und Elternvertreterinnen zu stellen. Elternvereine sind auch zur Entsendung der drei Elternvertreter bzw. Elternvertreterinnen in den Schulgemeinschaftsausschuss berechtigt (vgl. SchUG § 64 Abs. 6). Allerdings ist die Abhaltung einer Wahl der demokratischere Weg.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Informationsblätter zum Schulrecht Teil 2: Schuldemokratie und Schulgemeinschaft , S 20-21.